Kategorie: Grabmale für Hamburger Friedhöfe

Auf kommunalen Hamburger Friedhöfen gilt eine verbindliche Mindestanforderung an die Materialstärke von Grabmalen: Grabsteine müssen eine Stärke von mindestens 12 cm aufweisen, um aufgestellt werden zu dürfen.

Hinweis zu abweichenden Regelungen:

Für städtische Friedhöfe gilt fast ausschließlich die 12-cm-Regel. Auf privaten Friedhöfen (z. B. kirchliche oder konfessionelle Träger / Oder besonderen Abteilungen) können abweichende Maßgaben gelten — die individuellen Friedhofsordnungen sind hierbei maßgeblich und sollten im Vorfeld der Beauftragung abgeklärt werden.