Kategorie: Grabmale für Berliner Friedhöfe

Auf kommunalen Berliner Friedhöfen gilt eine verbindliche Mindestanforderung an die Materialstärke von Grabmalen: Grabsteine müssen eine Stärke von mindestens 8 cm aufweisen, um aufgestellt werden zu dürfen.

 

Hinweis zu abweichenden Regelungen

Für städtische Friedhöfe gilt fast ausschließlich die 8-cm-Regel verbindlich. Auf privaten Friedhöfen (z. B. kirchliche oder konfessionelle Träger) können abweichende Maßgaben gelten — die individuellen Friedhofsordnungen sind hierbei maßgeblich und sollten im Vorfeld der Beauftragung abgeklärt werden.